Fachberater für Internationales Steuerrecht


Der „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ ist ein von den Steuerberaterkammern amtlich verliehener Titel, dessen Erwerb den Nachweis von besonderen Kenntnissen im Internationalen
Steuerrecht in Theorie und Praxis voraussetzt. Zur Erlangung des Fachberatertitels ist regelmäßig die Teilnahme an einem 120 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang für Internationales
Steuerrecht, die erfolgreiche Ablegung von drei Klausuren und der Nachweis der praktischen Tätigkeit durch die eigenverantwortliche Bearbeitung von mindestens 30 Fällen
im Bereich des Internationalen Steuerrechts erforderlich.
Die einzelnen Voraussetzungen für die Erlangung des Titels sind in der Fachberaterordnung festgelegt.